In der Praxis werden viele Fragen des Rekursverfahrens gegen den Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses uneinheitlich beantwortet. Dies betrifft Fragen der Zulässigkeit des Rekurses, der Besetzung des Rekursgerichts, der Beteiligung des Gegners am Rekursverfahren, des Kostenersatzes und der Zulässigkeit des Revisionsrekurses. Diesen Fragen wird in diesem Beitrag nachgegangen.
Schlagwörter: