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Verlust des Honoraranspruchs einer Schauspielerin wegen abgesagter Vorstellungen

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/117ÖJZ 2023, 423 - 425 Heft 7 v. 25.4.2023

§ 1155 ABGB

Beim Entgeltanspruch nach § 1155 ABGB handelt es sich um einen Erfüllungs- und keinen Schadenersatzanspruch. Nach wirksamer Beendigung des Arbeitsvertrags ist § 1155 ABGB nicht mehr anwendbar.

9 Ob A 77/22x

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