Der Dienstnehmer hat keinen Anspruch auf ein "positives Dienstzeugnis". Der Dienstgeber ist nur verpflichtet, ein "einfaches", vollständiges und objektiv richtiges Dienstzeugnis auszustellen, das die Art der Beschäftigung des Dienstnehmers in der üblichen Weise bezeichnet.
9 Ob A 17/22y