Die Einschränkung "in der Nähe" in § 175 Abs 2 Z 7 ASVG erlaubt den Schluss, dass idR der maßgebliche Ort von der Arbeitsstätte zu Fuß in solch einer Zeit erreichbar sein muss, dass während der Arbeitspause Hin- und Rückweg zurückgelegt und das Essen eingenommen werden können.
10 Ob S 183/21s