Erwartungsgemäß beschäftigt die britische Limited (FN 1) auch nach dem Brexit weiter die österr Gerichte. Nicht alle Gesellschaften dieses Typs wurden bis zum 31. 12. 2020 in Nachfolgekonstruktionen innerhalb des EU-Binnenmarkts überführt.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.