§ 6 Abs 3 KSchG; § 879 ABGB
Die in Fremdwährungskreditverträgen enthaltene Klausel: "Die Rückführung des Kredits erfolgt in der jeweiligen ausgenützten Währung" ist intransparent, denn sie lässt den Kreditnehmer über den Inhalt seiner Rückzahlungspflicht im Unklaren.