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Sachkunde von Dolmetschern

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/62ÖJZ 2022, 487 - 488 Heft 9 v. 25.4.2022

§ 126 StPO Abs 4 zweiter Satz StPO (§ 281 Abs 1 Z 3 und 4, § 345 Abs 1 Z 4 und 5 StPO)

Mit ausdrücklicher Nichtigkeit bedroht § 126 Abs 4 StPO nur das Unterbleiben der Enthebung eines Dolmetschers trotz Vorliegens eines Befangenheitsgrundes gem § 47 Abs 1 Z 1 oder 2 StPO.

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