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Angehörigenpflege: Keine "Ohnehin-Anwesenheit" bei ständigem Betreuungserfordernis

EvidenzblattJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2022/61ÖJZ 2022, 485 - 487 Heft 9 v. 25.4.2022

§ 1325 ABGB

Bei der Beurteilung der Kosten der Pflege und Betreuung Geschädigter sind zu den Zeiten tatsächlich notwendiger Pflege und Betreuung die Zeiten der notwendigen Anwesenheit beim Geschädigten und der erforderlichen Rufbereitschaft hinzuzählen.

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