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Nachbarrecht: Abwehr der durch eine Luftwärmepumpe erzeugten Luftströme und Geräuschimmissionen

EvidenzblattJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2022/58ÖJZ 2022, 476 - 479 Heft 9 v. 25.4.2022

§ 364 Abs 2 ABGB

Unmittelbare Zuleitungen iSd § 364 Abs 2 Satz 2 ABGB können "unter allen Umständen" vom Nachbarn abgewehrt werden, wenn dafür kein besonderer Rechtstitel vorliegt. Künstlich herbeigeführte Luftströme können solche unmittelbare Zuleitungen sein [hier: Ausblasen von Luft durch eine Luftwärmepumpe].

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