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Schiunfall mit einem Lehrer - anwendbares Amtshaftungsrecht

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2022/53ÖJZ 2022, 402 - 403 Heft 7 v. 28.3.2022

Der Umstand, dass ein bestimmter Streitfall nach den autonom auszulegenden verfahrens- und internationalprivatrechtlichen Vorschriften des Unionsrechts als "Zivilsache" - und nicht als Streit über eine Handlung im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte - zu qualifizieren ist, bedeutet nicht, dass amtshaftungsrechtliche Normen des anzuwendenden nationalen Rechts unanwendbar wären.

1 Ob 186/21s

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