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Doppelverwertungsverbot

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/49ÖJZ 2022, 397 - 399 Heft 7 v. 28.3.2022

§ 32 Abs 2 erster Satz StGB (§ 39 Abs 1 StGB)

Die aggravierende Wertung der mehrfachen Verurteilung wegen auf der gleichen schädlichen Neigung beruhender Taten bei gleichzeitigem Vorliegen der Voraussetzungen einer Strafschärfung nach § 39 Abs 1 StGB verstößt nicht gegen das Doppelverwertungsverbot, weil sich dieses nur auf subsumtionsrelevante Umstände bezieht, während § 39 StGB eine reine - den Strafsatz nicht bestimmende - Strafrahmenvorschrift darstellt.

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