§ 236 Abs 4b ASVG stellt keine Regelung über die Neubemessung einer schon zu einem Stichtag vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung mit 1. 1. 2020 rk zuerkannten Pension dar.
10 Ob S 151/21k
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
§ 236 Abs 4b ASVG stellt keine Regelung über die Neubemessung einer schon zu einem Stichtag vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung mit 1. 1. 2020 rk zuerkannten Pension dar.
10 Ob S 151/21k
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.