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Mündliche Verkündung durch Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte

BeitragAufsatzKathrin Bayer, Michael TrettenbreinÖJZ 2022/38ÖJZ 2022, 315 - 321 Heft 6 v. 14.3.2022

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers (FN ) sollen Verwaltungsgerichte im Regelfall durch mündliche Verkündung entscheiden. Dabei sind die Schritte für eine rechtmäßige Bekämpfung je nach Verfahrensart (allgemeines Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafverfahren, Abgabenverfahren) unterschiedlich. Dementsprechend hoch ist das Fehlerpotential für die Normunterworfenen. Hinzu kommt: Erledigen Behörden oder Verwaltungsgerichte ihre Aufgaben nach einer mündlichen Verkündung nicht oder nur zeitverzögert, gibt die Rsp keine klaren Linien vor. Im Fall der Fälle sind Normunterworfene auf die Erhebung von "Vorsichtsrechtsmitteln" angewiesen, um zu effektivem Rechtsschutz zu gelangen. (FN )

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