§ 4a Wr VBO 1995
Auch bei einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund der Religion ist zu prüfen, ob es dem Arbeitgeber möglich gewesen wäre, dem Arbeitnehmer, der aus religiösen Gründen eine gerechtfertigte Anweisung nicht befolgt, einen geeigneten anderen Arbeitsplatz anzubieten, statt ihn zu kündigen.