Bei der Aufklärung von Straftaten verfügt der Staat über besonders weitreichende Befugnisse und mächtige Apparate. Zur "Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln" nutzbar gemacht, können Grundrechte leicht unter die Räder kommen. "Augen zu und durch!" ist in einem geordneten Rechtswesen allerdings keine Option.
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