Erscheint eine Dienstnehmerin zur Arbeit, obwohl sie als Corona-Verdachtsfall abgesondert wurde, so berechtigt dieses Verhalten den Dienstgeber zur Entlassung der Dienstnehmerin wegen Vertrauensunwürdigkeit.
8 Ob A 54/21f
Erscheint eine Dienstnehmerin zur Arbeit, obwohl sie als Corona-Verdachtsfall abgesondert wurde, so berechtigt dieses Verhalten den Dienstgeber zur Entlassung der Dienstnehmerin wegen Vertrauensunwürdigkeit.
8 Ob A 54/21f