Maßgebend für das Vorliegen einer Naturgewalt ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf die versicherte Sache.
7 Ob 42/22k
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Maßgebend für das Vorliegen einer Naturgewalt ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf die versicherte Sache.
7 Ob 42/22k
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.