Der Beitrag zeigt mithilfe der Theorie der Richtigkeitsgewähr auf, dass das Verständnis der hierzulande hM, wonach die AGB-Inhaltskontrolle eine typisierte Ausprägung der Sittenwidrigkeitskontrolle darstelle, auf einem Irrtum beruht. Wie nämlich in der deutschen Rechtswissenschaft seit langem anerkannt ist, handelt es sich beim generellen Versagen der Richtigkeitsgewähr in einem abgrenzbaren Bereich um eine spezifische Problemstellung, die sich vom Versagen des Vertragsmechanismus im Einzelfall unterscheidet.