vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Funktionaler Waffenbegriff entscheidend

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/155ÖJZ 2022, 1009 Heft 20 v. 11.10.2022

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Anwendung von Gewalt oder (gefährlicher) Drohung unter Einsatz oder Drohung mit einer Waffe strenger sanktioniert werden (§ 33 Abs 2 Z 6, § 39a Abs 1 Z 4 StGB). Als "Waffe" ist im Kontext der Bestimmungen zur Strafbemessung - wie in § 143 StGB - eine solche im funktionalen Sinn zu verstehen.

11 Os 16/22w

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!