Art 8 Nr 1 EuGVVO
Zwischen den Klagen des geschädigten Anlegers gegen ein Aufsichtsratsmitglied der AG, von dem dieser die Aktien erworben hat, und gegen ihren Abschlussprüfer besteht im vorliegenden Einzelfall ein ausreichender Sachzusammenhang.
Art 8 Nr 1 EuGVVO
Zwischen den Klagen des geschädigten Anlegers gegen ein Aufsichtsratsmitglied der AG, von dem dieser die Aktien erworben hat, und gegen ihren Abschlussprüfer besteht im vorliegenden Einzelfall ein ausreichender Sachzusammenhang.