In seiner Zeit als Ministerialbeamter und insbesondere als Sektionschef war nicht nur mit diffizilen rechtsdogmatischen Fragestellungen, sondern auch mit den spezifischen Herausforderungen rechtspolitischen Handelns konfrontiert. Er hat diese Herausforderungen immer mit großer Souveränität, klugem Geschick und einer feinen Sensibilität für das Mögliche und Notwendige gemeistert. Der folgende Beitrag eines alten Weggefährten spricht ein akutes und hochbrisantes Thema in einem Rechtsbereich an, der in besonderem Maße rechtspolitisch konnotiert ist, nämlich im Mietrecht.