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Verkürzung über die Hälfte und "Weiterfresserschaden"

EvidenzblattJudikaturChristoph Brenn, Richard Hargassner, Herbert Painsi, Eckart Ratz, Martina Weixelbraun-Mohr, Jörg ZiegelbauerÖJZ 2022/138ÖJZ 2022, 1092 - 1096 Heft 21 v. 31.10.2022

§ 934 ABGB

Der spätere Schaden, der durch einen bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angelegten Mangel verursacht wurde, ist bei der Prüfung des Missverhältnisses iSd § 934 ABGB nicht zu berücksichtigen. Solche "Weiterfresserschäden" haben bei der Feststellung des Werts der Sache jedenfalls außer Betracht zu bleiben.

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