A Ausgangslage
§ 144 Abs 2 ABGB regelt die Elternschaft der Partnerin der Mutter. Voraussetzung ist, dass an der Mutter eines Kindes innerhalb von nicht mehr als 300 Tagen und nicht weniger als 180 Tagen vor der Geburt eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt wurde.