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Schlepperei ist schlichtes Tätigkeitsdelikt

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/131ÖJZ 2022, 864 Heft 17 v. 29.8.2022

Schlepperei ist ein schlichtes Tätigkeitsdelikt, das mit Ausführung der ges umschriebenen Tathandlung vollendet ist. Ob diese gelingt, ist für die Frage der Tatvollendung ohne Bedeutung.

14 Os 5/22z

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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