A Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
Die Zentralnormen des ABGB-Vertragsrechts sind zum Großteil bereits seit über 200 Jahren in Kraft; gewisse Änderungen und Ergänzungen erfolgten vor allem durch die III.
Für diese relative Nichtigkeit (FN 4
A Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
Die Zentralnormen des ABGB-Vertragsrechts sind zum Großteil bereits seit über 200 Jahren in Kraft; gewisse Änderungen und Ergänzungen erfolgten vor allem durch die III.
Für diese relative Nichtigkeit (FN 4