SC iR Hon.-Prof. Dr. hat die Entwicklung des österr Familienrechts seit Jahrzehnten begleitet und teilweise maßgeblich geprägt: zunächst - in den 1970er-Jahren des letzten Jahrhunderts - als Referent der für das Familienrecht zuständigen Legislativabteilung I 1, später als Abteilungsleiter, dann als Leiter der Zivilrechtssektion und schließlich - bis heute - als Teil der Lehre. Aktuell steht eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts unmittelbar bevor. (FN ) Dies soll zum Anlass genommen werden, die Entwicklungslinien im österr Kindschaftsrecht seit den 1970er-Jahren herauszuarbeiten und für die Ziele der Reform nutzbar zu machen. (FN ) Dass dabei Dr. ein besonderes Augenmerk gewidmet wird, versteht sich aufgrund seiner Bedeutung für die Erneuerung des Familienrechts von selbst, ist hier aber auch der Verbundenheit mit dieser besonderen Persönlichkeit geschuldet. (FN )