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Sachverhaltsgrundlage von Verfahrensmängeln

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/122ÖJZ 2022, 897 - 898 Heft 18 v. 12.9.2022

§ 281 Abs 2 bis 4 StPO (§ 156 Abs 1 Z 1 StPO)

Verfahrensrügen versprechen Erfolg nur, wenn der Bf aufzeigt, dass die Verfügung - ungeachtet allfälliger rechtlicher Erwägungen desjenigen Organwalters (Spruchkörpers), der sie (im Fall der Z 2 im Ermittlungsverfahren, sonst aber mit Bezug auf die HV) getroffen hat - angesichts der tatsächlichen Lage im Verfügungszeitpunkt rechtlich verfehlt war.

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