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Prüfumfang bei Klage auf Aufhebung der Zuständigkeitsentscheidung des Schiedsgerichts

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2022/121ÖJZ 2022, 819 Heft 16 v. 17.8.2022

Im Rahmen der Prüfung des Aufhebungsgrunds nach § 611 Abs 2 Z 1 Fall 1 ZPO ist das staatliche Gericht weder an die Beweiswürdigung des Schiedsgerichts noch an dessen rechtliche Beurteilung gebunden. Das staatliche Gericht hat die schiedsgerichtliche Entscheidung also - im Rahmen der Klagebehauptungen - sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht zu prüfen.

18 OCg 1/22d

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