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Lebensversicherung: Folgen des Spätrücktritts

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2022/120ÖJZ 2022, 893 - 896 Heft 18 v. 12.9.2022

§ 176 VersVG

Auch im Anwendungsbereich des § 176 VersVG idF BGBl I 2018/51 kommt es im Fall eines mangels Belehrung über das Rücktrittsrecht rechtzeitigen Rücktritts nach Ablauf des fünften Jahres nach Vertragsabschluss ("Spätrücktritt") zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung des Vertrags.

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