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Kein Anerkenntnis durch (erste) Fehlersuche

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2022/118ÖJZ 2022, 816 - 817 Heft 16 v. 17.8.2022

Eine Erklärung des Schuldners, aus der sich nicht deutlich entnehmen lässt, dass er das Bestehen der Forderung zugibt (hier: Verweis an die Vertragswerkstätte zum Auslesen der Fehlermeldung), reicht zur Annahme eines Anerkenntnisses iSd § 1497 ABGB, das die Verjährung unterbricht, nicht aus.

5 Ob 240/21m

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