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Keine gänzlich bedingte Nachsicht von Verbandsgeldbuße

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/103ÖJZ 2022, 692 - 693 Heft 13 v. 27.6.2022

In Verbandsverantwortlichkeitssachen, denen gerichtlich strafbare Finanzvergehen zugrunde liegen, sind die Grenzen der Zulässigkeit bedingter Nachsicht nach § 7 VbVG zu beurteilen, womit insoweit gänzlich bedingte Nachsicht der Verbandsgeldbuße nicht möglich ist.

13 Os 24/21k

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