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Verjährung eines auf Unionsrecht gestützten Anspruchs

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/94ÖJZ 2021, 629 - 630 Heft 13 v. 28.6.2021

Die Verjährungsfrist einer allein auf einem Verstoß gegen eine europäische RL (hier: RL 2000/78/EG ) beruhenden Forderung kann frühestens mit dem Ende der Umsetzungsfrist der entsprechenden RL zu laufen beginnen.

8 Ob A 4/21b

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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