Eine in einem Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter enthaltene Schiedsklausel bindet auch den begünstigten Dritten, wenn er aufgrund der Einbeziehung in den Schutzbereich vertragliche (Schadenersatz-)Ansprüche gegen einen der Vertragspartner geltend machen will.
4 Ob 43/21h