Die jüngst eingebrachte Regierungsvorlage zum Terror-Bekämpfungs-Gesetz (849 dB) hat ua die Umsetzung der RL 2018/1673/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 10. 2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche (6. GeldwäscheRL) zum Ziel. Hierzu schlägt der Gesetzgeber die Erweiterung des Strafgesetzbuchs (StGB) um einen Erschwerungsgrund (§ 33 Abs 3) sowie die Anpassung des Tatbestands der Geldwäscherei (§ 165) vor. (FN ) Im vorliegenden Beitrag werden diese neuen Bestimmungen begutachtet, ihre Richtlinienkonformität evaluiert sowie rechtliche und praktische Grundsatzfragen zu ihrer Anwendung diskutiert.