vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Vorbereitender Hauptverhandlungstermin" im Strafverfahren?

BeitragAufsatzJohannes OberlaberÖJZ 2021/70ÖJZ 2021, 515 - 518 Heft 11 v. 1.6.2021

Strafgerichte erkennen über die Schuld des Angeklagten aufgrund der in der Hauptverhandlung vorgekommenen Beweismittel. Dabei entscheidet das Gericht, welche Beweise aufgenommen werden. Der Beitrag geht der Frage nach, ob das Gericht auch entscheiden kann, ob beim ersten Verhandlungstermin überhaupt Beweise aufgenommen werden sollen, unter welchen Voraussetzungen es also einen "vorbereitenden Hauptverhandlungstermin" anordnen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!