Am 2. 4. 2021 beschloss der Nationalrat ein Bundesgesetz, mit dem die EO, das EGEO, die IO, das ABGB, das GGG, das GEG, das UGB und einige weitere Gesetze geändert sowie die Anfechtungsordnung und das Vollzugsgebührengesetz in die EO übernommen werden .
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.