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Sexuelle Belästigung des "Seniorchefs"

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/102ÖJZ 2021, 734 - 735 Heft 16 v. 16.8.2021

§ 6 Abs 1 Z 1 GlBG

Die juristische Person haftet als Arbeitgeber für eine sexuelle Belästigung iSd § 6 Abs 1 Z 1 GlBG auch dann, wenn der Belästiger, ohne Organ zu sein, kraft seiner Befugnisse und seiner Stellung gegenüber den anderen Arbeitnehmern als zur selbständigen Ausübung von Unternehmer- und insb Arbeitgeberfunktionen berechtigt ist und die sexuelle Belästigung damit in einem inneren Zusammenhang steht.

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