Drohung, bei Ausbleiben einer Zahlung als gewerberechtlicher Geschäftsführer auszusteigen, verstößt gegen die guten Sitten iSd § 144 Abs 2 StGB.
12 Os 103/19t
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Drohung, bei Ausbleiben einer Zahlung als gewerberechtlicher Geschäftsführer auszusteigen, verstößt gegen die guten Sitten iSd § 144 Abs 2 StGB.
12 Os 103/19t
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.