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Für rechtsverletzende Handlungen Dritter außerhalb des Unternehmensbetriebs wird grundsätzlich nicht gehaftet

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2020/74ÖJZ 2020, 468 - 469 Heft 10 v. 12.5.2020

Für Wettbewerbsverstöße oder Urheberrechtsverletzungen in Zeitungen haftet der jeweilige Medieninhaber. Gleichermaßen trifft die Haftung für solche Rechtsverletzungen auf einer Website denjenigen, der die Website inhaltlich gestaltet und deren Abrufbarkeit besorgt oder veranlasst. Der Unternehmer haftet zwar grundsätzlich für alle Lauterkeitsverstöße, die im Betrieb seines Unternehmens begangen werden. Für rechtsverletzende Handlungen, die außerhalb des Unternehmensbetriebs erfolgen, bedarf es jedoch besonderer Zurechnungselemente.

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