[Auch] der in Art 1.2.1 ABBKF enthaltene Begriff "Brand" ist dahin auszulegen, dass es sich um ein Feuer handeln muss, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entsteht oder ihn verlässt und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
[Auch] der in Art 1.2.1 ABBKF enthaltene Begriff "Brand" ist dahin auszulegen, dass es sich um ein Feuer handeln muss, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entsteht oder ihn verlässt und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.