vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ungarische Sondersteuern auf den Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen

EuGH-EntscheidungenJudikaturHans Peter LehoferÖJZ 2020/60ÖJZ 2020, 474 - 475 Heft 10 v. 12.5.2020

1. Art 49 und 54 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie den Rechtsvorschriften eines MS, mit denen eine progressive USt eingeführt wird, deren effektive Steuerlast hauptsächlich von Unternehmen getragen wird, die unmittelbar oder mittelbar von Angehörigen anderer MS oder von Gesellschaften mit Sitz in einem anderen MS kontrolliert werden, weil dies die umsatzstärksten Unternehmen auf dem betreffenden Markt sind, nicht entgegenstehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!