Das "2019 neuartige Coronavirus" (SARS-CoV-2) unterliegt seit 27. 1. (FN ) der Anzeigepflicht nach dem EpG. (FN ) Die Verbreitung dieses Erregers und die Anzahl der Erkrankungen an COVID-19 sind in den Wochen danach rasant angestiegen. Der Verordnungsgeber und - mit etwas zeitlicher Verzögerung - auch der Gesetzgeber haben darauf reagiert und mit verschiedenen Maßnahmen gegengesteuert. Der vorliegende Beitrag untersucht die verschiedenen Instrumente insb im Hinblick auf deren Auswirkungen auf verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte.