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Streitiger Rechtsweg für Aufteilungsansprüche nach Beendigung einer GesbR

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2020/47ÖJZ 2020, 319 - 322 Heft 7 v. 30.3.2020

§ 40a JN; § 1216e ABGB (§ 1503 Abs 5 Z 2 ABGB)

Ein "Opt-out" ist hinsichtlich der in § 1503 Abs 5 Z 2 ABGB nicht genannten Regelungen der §§ 1215 ff ABGB über den Übergang des Gesellschaftsvermögens und die Liquidation nicht möglich.

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