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Kein Tatsachensubstrat in Zusatzfragen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/160ÖJZ 2020, 1001 Heft 21 v. 2.11.2020

Gem § 313 StPO sind Fragen nach Zurechnungsunfähigkeit nicht nach der konkreten Fallgestaltung, sondern nach dem Vorliegen der ges Kriterien des Strafausschließungsgrundes (iwS) schlechthin zu stellen.

15 Os 51/20v

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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