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Kein Privathaftpflicht-Versicherungsschutz bei Grillparty-Mutprobe mit offenem Feuer (Benzin-Stichflamme)

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2020/158ÖJZ 2020, 1000 - 1001 Heft 21 v. 2.11.2020

Die Einzelfallbeurteilung, dass eine Mutprobe mit offenem Feuer einen mutwilligen - nicht durch die Notwendigkeit des Grillens bedingten - Akt darstellt, sodass keine vom gedeckten Risiko umfasste "Gefahr des täglichen Lebens" vorliegt, ist nicht zu beanstanden.

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