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Keine Haftung für Verletzung beim Üben des Heimlich-Handgriffs

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2020/154ÖJZ 2020, 996 - 997 Heft 21 v. 2.11.2020

Stellt eine Körperverletzung bei einer von Ärzten praktizierten Übung ein geradezu typisches Risiko dar, weil es sich bei ordnungsgemäß angewendeter Technik nicht vermeiden lässt, dann hat der Geschädigte keinen Schadenersatzanspruch.

9 Ob 20/20m

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