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Prozessleitende Verfügung, nicht deren Begründung, Gegenstand von NB

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/152ÖJZ 2020, 948 Heft 20 v. 12.10.2020

Die Richtigkeit der Begründung für eine abweisliche Entscheidung des SchöffenG steht nicht unter Nichtigkeitssanktion, wenn dem Antrag auch nach einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen Beurteilung durch den OGH im Ergebnis keine Berechtigung zukam.

15 Os 16/20x

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