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Adäquanz - Abspringen von einem (noch) fahrenden Zug?

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2020/148ÖJZ 2020, 945 - 946 Heft 20 v. 12.10.2020

Ein Schaden ist auch dann adäquat herbeigeführt, wenn eine Handlung des Verletzten selbst als eine weitere Ursache für den entstandenen Schaden dazutritt; es sei denn, mit dem dadurch bedingten Geschehensablauf war nach der Lebenserfahrung nicht zu rechnen.

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