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Unlauterkeit wegen Verstoßes gegen AGB: Bekl kann sich auf Nichtigkeit der AGB berufen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2020/141ÖJZ 2020, 893 - 894 Heft 19 v. 28.9.2020

Ist die zugrunde liegende vertragliche Regelung, auf deren Verstoß durch die beklP sich die klP im Lauterkeitsprozess beruft (hier Ausschluss der Stellvertretung), zufolge Sittenwidrigkeit oder gröblicher Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB nichtig und damit unwirksam, so begründet der inkriminierte Verstoß keine lauterkeitsrechtlich relevante Täuschung.

4 Ob 102/20h

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