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Umkleidezeit als Arbeitszeit

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2020/131ÖJZ 2020, 928 - 931 Heft 20 v. 12.10.2020

§ 2 Abs 1 Z 1 AZG

Zeiten, die ein Arbeitnehmer benötigt, um sich im Betrieb die vom Arbeitgeber vorgeschriebene Dienstkleidung an- bzw wieder abzulegen, sind unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit zu qualifizieren.

9 Ob A 13/20g

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